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Beweislast bei Streitigkeiten im AGB-Recht

Derjenige, der sich auf den Schutz des AGB-Rechts des BGB beruft, hat auch die jeweiligen anspruchsbegründenden Voraussetzungen zu beweisen. Hierzu gehören:

  • Vertragsbedingungen,

  • Vorformulierungen,

  • Verwendungsabsicht für eine Vielzahl von Verträgen,

  • einseitiges Stellen der AGB

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