
Rechtsfragen zum Thema Haftung und IT-Sicherheit
Max-Lion Keller ist Rechtsanwalt und arbeitet in der Münchner IT-Recht-Kanzlei, die sich auf IT- und Vergaberecht spezialisiert hat.
Adresse und Kontakt
Alter Messeplatz 2
80339 München
Fon +49 (0)89 / 54 03 56 20
Fax +49 (0)89 / 50 58 79
eMail m.keller@it-recht-kanzlei.de
Homepage www.it-recht-kanzlei.de
Das eBook der IT-Recht-Kanzlei liefert Antworten auf folgende Fragen:
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Einleitung
IT-Sicherheit ist Chefsache -
Bedrohungspotenzial
Bedeutung der Informationstechnologie für Unternehmen -
Rechtsgrundlage
Rechtliche Anforderungen an die IT-Sicherheit im Unternehmen -
Konsequenzen
Mögliche Folgen bei Vernachlässigung der IT-Sicherheit -
Vorkehrungen
Wie haben die Verantwortlichen die IT-Sicherheit zu gewährleisten?
Gerne wird auf Seminaren, Workshops oder etwa in den Medien das Thema IT-Sicherheit mit folgendendem Spruch eingeleitet: "IT-Sicherheit ist auch Chefsache". Nur, der Spruch "IT-Sicherheit ist Chefsache" kann auch in einem bösartigeren Sinn verstanden werden, nämlich dass auch der Chef für die IT-Sicherheit seinen Kopf hinhalten muss. Gerade dieser Aspekt der IT-Sicherheit soll Thema dieses Artikels sein.
Hinsichtlich der Beschäftigung des Chefs mit der IT-Sicherheit seines Betriebes gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder kümmert sich die Geschäftsführung bereits präventiv um die Belange der IT-Sicherheit, oder aber die IT-Sicherheit wird spätestens beim Eintritt eines Schadensfalls zur Chefsache und zwar in dem Sinne, dass dem Unternehmen wegen mangelnder IT-Sicherheit ein enormer Schaden entsteht und insoweit gar eine mögliche persönliche Haftung der Geschäftsführung bzw. des Vorstandvorsitzes in Frage kommt.
